ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltung der Bedingungen
1.1.
Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Aktiv Messe- und Veranstaltungs GmbH & Co.KG (nachfolgend Aktiv genannt) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2.
Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die AGB als angenommen.
1.3.
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen haben keine Gültigkeit.
1.4.
Sollen abweichende Bedingungen ausnahmsweise wirksam sein, bedarf es der schriftlichen Bestätigung durch Aktiv.
2. Auftragserteilung und Leistung
2.1
Die Angebote von Aktiv sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Aktiv, spätestens jedoch durch Erbringung der Leistung durch Aktiv zustande.
2.2.
Aktiv ist berechtigt, die Leistung abweichend von der Bestellung des Kunden zu erbringen, soweit die Leistung für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Zweck in gleicher Weise tauglich ist und die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Aktiv für den Kunden zumutbar ist.
2.3.
Aktiv bleibt das Recht zu Teilleistungen und deren Berechnung ausdrücklich vorbehalten.
2.4.
Aktiv ist berechtigt, Unteraufträge zu erteilen (Subunternehmer). Bei der Personalgestellung (Ziffer 6.) setzt Aktiv ausschließlich Subunternehmer ein.
3. Zahlungsbedingungen
3.1.
Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages von Aktiv. An diesen Kostenvoranschlag hält sich Aktiv bis zum Ablauf von drei Wochen nach Abgabe gebunden.
3.2. Wird der Auftrag aufgrund des Kostenvoranschlages erteilt, so darf der Preis nur mit Zustimmung des Kunden überschritten werden.
3.3.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3.4.
Rechnungen von Aktiv sind binnen 8 Tagen nach Rechnungsdatum, vereinbarte Abschlagszahlungen sind zum vereinbarten Zahlungstermin zur Zahlung fällig. Bei Überschreiten vorstehender Zahlungsfrist oder vereinbarter Zahlungstermine steht Aktiv ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzinsung in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu, mindestens jedoch 10% p.a.. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens sowie das Recht zur Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag (Ziffer 5.) bleibt davon unberührt.
3.5.
Eine Aufrechnung gegen von Aktiv nicht anerkannte oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes. Etwaige Ansprüche aus Verträgen können vom Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung von Aktiv an Dritte abgetreten werden.
4. Haftung
4.1.
Die Haftung ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß nach den in diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. Aktiv haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. 4.2.
Die Haftung von Aktiv für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie für zugesicherte Eigenschaften und aus spezialgesetzlichen Vorschriften sowie die Haftung aus der Übernahme einer Garantie und wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt.
5. Kündigung und Rücktritt
Aktiv ist bei Überschreiten der in Ziffer 3.4 genannten Zahlungsfristen/-termine durch den Kunden ohne weitere Aufforderung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen. Das gleiche gilt, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird. Erbrachte Teillieferungen oder –leistungen hat der Kunde zu vergüten.
6. Gesonderte Bestimmungen im Falle der Personalgestellung
6.1.
Pflichten von Aktiv
a.
Aktiv ist zur gewissenhaften Auswahl geeigneten Personals verpflichtet. Aktiv steht dafür ein, daß das beauftragte Personal allgemein für die nach dem Vertrag zu verrichtenden Tätigkeiten geeignet ist.
b.
Über die Auswahl des beauftragten Personals hinaus trifft Aktiv keine Haftung für etwaige von dem beauftragten Personal ausgeführten Arbeiten.
c.
Der Kunde stellt Aktiv von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund der Tätigkeit des beauftragten Personals stellen können.
d.
Im übrigen haftet Aktiv aus gesetzlichen vertraglichen Haftungstatbeständen hinsichtlich der Vertragserfüllung nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens.
6.2.
Leistungsbestimmung durch den Kunden Der Kunde darf das beauftragte Personal nur mit den nach dem Vertrag zu Grunde gelegten Tätigkeiten beschäftigen. Einzelheiten sind mit dem beauftragten Personal abzustimmen.
6.3.
Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die Einsatzbedingungen des beauftragten Personals so zu gestalten, daß keine Gefahr für deren Leben und Gesundheit besteht, und die Einweisung des beauftragten Personals, insbesondere in die zu beachtenden Sicherheitsbestimmungen, vorzunehmen und die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu gewährleisten.
6.4.
Stornierung durch den Kunden und Stornokosten Eine Stornierung der Personalgestellung durch den Kunden ist bis zu 15 Tage vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei möglich. Danach hat der Kunde Stornokosten in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu tragen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
7. Gesonderte Bestimmungen im Falle der Vermittlung von Hotelunterkünften/ Privatquartieren
7.1
Bei Vermittlung von Hotelunterkünften gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partnerhotels von Aktiv. Diese können dem Kunden auf Wunsch zur Einsichtnahme ausgehändigt werden.
7.2
Bei Vermittlung von Privatquartieren ist eine Stornierung der Buchung durch den Kunden bis 6 Wochen vor Buchungszeitraum kostenfrei möglich. Danach werden folgende Stornokosten durch den Kunden zur Zahlung fällig:
Stornierung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn:
- 50 % der vereinbarten Übernachtungskosten
- danach: 100 % der vereinbarten Übernachtungskosten
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
8. Gesonderte Bestimmungen bei Events, Catering und Überlassung von Geschirr
8.1
Der Kunde ist verpflichtet, Aktiv die gewünschte Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens 3 Werktage vor dem gewünschten Liefertermin anzuzeigen.
8.2
Genannte Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist. Aktiv verpflichtet sich, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Liefertermin einzuhalten, sofern keine unvorhergesehenen Ereignisse eintreten, die Aktiv bzw. deren Subunternehmer betreffen und die Aktiv auch mit zumutbarer Sorgfallt nicht abwenden kann. Hierzu zählen insbesondere Streik, Aussperrung sowie widrige Witterungs- und Verkehrsverhältnisse. Im Fall von Verzögerungen aus vorgenannten Gründen verschieben sich zugesagte Termine um die Dauer der Behinderung. 3 Gleiches gilt, wenn sich der Auftragsumfang auf Veranlassung des Kunden gegenüber dem ursprünglichen Auftrag ändert oder erweitert.
8.3
Abnahme und Gefahrübergang
a.
Die von Aktiv erbrachten Leistungen sind bei Anlieferung durch den Kunden abzunehmen. Als abgenommen gilt die Leistung auch, wenn der Kunde die von Aktiv erbrachten Leistungen nutzt.
b.
Der Kunde ist verpflichtet, Lieferungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem Auftrag/der Sendung zu überprüfen. Offensichtliche Mängel und, soweit der Kunde Kaufmann ist, auch sonstige Mängel sind Aktiv unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Rüge nach Satz 2 innerhalb von 24 Std. nach Erhalt der Lieferung, so gilt die Lieferung als genehmigt. Mängel, die auch nach sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind Aktiv unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen, anderenfalls gilt die Lieferung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
c.
Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
8.4
Gewährleistung Für Mängel der Lieferungen und Leistungen einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften leistet Aktiv nach folgenden Vorschriften Gewähr:
a.
Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
b.
Mangelhafte Waren wird Aktiv nach seiner Wahl nachbessern oder zurücknehmen oder durch einwandfreie Waren ersetzen. Mangelhafte Leistungen wird Aktiv nach seiner Wahl entweder nachbessern oder neu erbringen.
c.
Aktiv übernimmt keine Haftung für Schäden aufgrund ungeeigneter oder unsachgemäßer Lagerung durch den Kunden.
8.5
Der Kunde ist verpflichtet, überlassenes Geschirr nach Gebrauch gesäubert an Aktiv zurückzugeben. Bei Unterlassen dieser Reinigungspflicht ist Aktiv berechtigt, vom Kunden einen Aufpreis in Höhe von 30 % des vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten
8.6
Bei Stornierung vereinbarter Leistungen durch den Kunden werden folgende Stornokosten zur Zahlung fällig:
bei Stornierung bis 4 Wochen vor Liefertermin:
- 50 % der vereinbarten Vergütung
- danach: 100 % der vereinbarten Vergütung Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist München.
10. Allgemeine Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder die AGB eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der angestrebten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.